Inhaltsversicherung für Tierärzte (Praxisinhaltsversicherung)

Inhaltsversicherung: Besonders erwähnenswert ist hier, dass die INTER nicht nur die Kleintierarztpraxen, sondern auch Großtierarztpraxen zeichnet. Selbst die Behandlung von Pferden lässt sich problemlos mitversichern. Zur klassischen Versicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel bietet die INTER mit dem Standard-Plus-Tarif eine Risikoabsicherungen an, die dem Versicherungsbedarf dieser Berufsgruppe vollauf gerecht werden.

Dafür einige Beispiele:

  • Es handelt sich um eine Neuwertversicherung
  • Die Mehrkosten durch Technologiefortschritt werden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.
  • Bargeld ist auch außerhalb von Behältnissen, die erhöhte Sicherheit gewähren, bis 10 % der Versicherungssumme, max. 750 €
  • Schäden am Inhalt von Medikamentenkühlschränken bis 2.000 € bei 20 % Selbstbehalt
  • Arzttaschen und Notfallkoffer während der Patientenbesuche auch gegen einfachen Diebstahl

, , ,

Keine Kommentare

Berufshaftpflicht für Tierärzte

Berufshaftpflichtversicherung: Besonders erwähnenswert ist, dass die INTER nicht nur die Kleintierarztpraxen, sondern auch Großtierarztpraxen zeichnet. Selbst die Behandlung von Pferden lässt sich problemlos mitversichern. Aus der Kurzübersicht können Sie den Versicherungsumfang und die Tarifbeiträge entnehmen:

 

Berufs-Haftpflicht Versicherungssummen:

Versicherungsumfang der Berufs-Haftpflichtversicherung für Tierärzte und Tierärztinnen (je Vers.-fall, max. 2fach je Vers.-jahr)

  • Personen- und Sachschäden pauschal 3.000.000,– €
  • Vermögensschäden 150.000,– €  (auch für gutachterliche Tätigkeiten)
  • Mietsachschäden – Praxisräume 500.000,– € (erweiterte Deckung)
  • Selbstbeteiligung (je Versicherungsfall – auch ohne SB möglich) Kleintiere 200,– € Großtiere 500,– €

Mitversichert ist:

  • zusätzliche Assistenz-/ Volontariatsärzte (ab dem 2. Arzt) Versicherungsschutz wird im Rahmen der AHB und der BBR zur INTER- Haftpflichtversicherung für das Veterinärwesen / Tierärzte, Druckstück H-500.01, Stand 01. 05. 2009, sowie dem Umwelthaftpflicht- Modell, Druckstück H-1601.01, Stand 01. 01. 2008 geboten.
  • Veterinär-Hilfspersonal max. 2 Pers., z.B. Sprechstundenhilfe (weiteres Personal gegen Zuschlag)
  • max. 1 Assistenz-/Volontariatsarzt
  • Die Anwendung von Heilpraktikermethoden, Chiropraktik, die Verwendung von Röntgengeräten, der Einsatz von Blasrohren und Gewehren, der Betrieb von tierärztlichen Apotheken, inkl. Herstellung von Tiermedikamenten.

Die Jahresbeiträge:

  • Kleintierpraxis 142,50 €
  • Großtierpraxis – ohne Pferde 390,40 €
  • Großtierpraxis – mit Pferden 519,60 €

Erweiterung des Deckungsumfanges, z.B.:

  • Privat-Haftpflichtversicherung (Standard-Plus) + 44,40 €
  • Privat- und Hundehalter- Haftpflichtersicherung für 1 Hund + 70,20 €
  • Pferdehalter- Haftpflichtversicherung für 1 eigenes Pferd + 66,50 €

(alles 3-Jahresverträge zzgl. gesetzl. Versicherungsst.)

Die Deckungsnote ermöglicht eine unkomplizierte Antragstellung. Versicherungsumfang:

  • Tierärzte sind mit Ihrer Praxis pauschal mit 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 150.000 € Vermögensschäden abgesichert.
  • Zur Deckungserweiterung gehören Mietsachschäden bis 500.000 €
  • Mitversichert sind Veterinär- Hilfspersonal bis max. 2 Personen und max. 1 Assistenzarzt
  • Zusatzrisiken (z. B. mehr Personal, Privathaftpflichtversicherung) können dazu gewählt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

, , , , , , ,

Keine Kommentare

Betriebshaftpflichtversicherung für Piercing- und Tattoostudios

Piercing- und Tattoostudios sind in der Versicherungsbranche ein sehr umstrittenes Risiko, weil in die „Unversehrtheit des Körpers“ eingegriffen wird. Versichert sind die Studios bzw. Piercer gegen Schadenersatzansprüche insbesondere aus

  • ihrer betriebsüblichen Tätigkeit wie Bauchnabel-Piercen, Tattoo-Stechen, Ohrlochdehnungen
  • dem Besitz und Betrieb der üblichen Geräte wie Zangen und Nadeln
  • dem Verkauf aller in einem Studio üblicherweise angebotenen Waren, unabhängig davon ob selbst hergestellt oder eingekauft
  • der Ausgabe von Kaffee und Erfrischungsgetränken
  • der Führung eines üblichen Nebenbetriebes in denselben Räumen wie zu. B. Verkauf von Fachliteratur und -Zeitschriften.
  • Die Privathaftpflichtversicherung ist beitragsfrei mitversichert.

Mehr Informationen zu den Deckungserweiterungen können Sie dem Sonderkonzept und den Sonderbedingungen entnehmen.

Im Sonderkonzept sind auf der Seite 5 die Konditionen nachlesbar. Sie können zwischen drei Varianten wählen und mit Nachlässen (z. B. für Selbstbehalt oder Kleinbetrieb) die Prämie

reduzieren. Außerdem darin enthalten ist eine Einverständniserklärung für die Kunden, mit der das Haftungsrisiko der Studiobetreiber und Piercer eingegrenzt wird. Die Erklärung befreit Ihren Versicherungsnehmer von der Verantwortung einer vorsätzlichen Verletzung und fragt bestimmte Krankheiten ab, die eine Behandlung ausschließen. Für die Betriebshaftpflichtversicherung der Piercer und Tattoostudios steht eine Deckungsnote zur Verfügung. Zur Berechnung der Betriebshaftpflicht können Sie auch unseren Vergleichsrechner zur Betriebshaftpflicht nutzen.

 

 

 

, , , , ,

Keine Kommentare

Rhion verbessert die Gewerbeversicherung

Alles neu macht der Mai, so auch bei der Rhion. Es erwarten Sie im Gewerbekundenbereich besondere Deckungserweiterungen und Highlights wie z. B. eine zusätzliche Tarifvariante mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nicht für alle Gewerke). Anbei ein kleiner Vorgeschmack auf die weiteren Highlights…

im Plus Paket Bau:

  • Nachbesserungsbegleitschäden mit Sublimit 100.000 Euro bei SB 500 Euro

Schadensbeispiel (Bsp.: Die Warmwasserleitungen im Bad wurden unsachgemäß montiert. Der Fehler ist vor Abnahme rechtzeitig bemerkt worden. Allerdings wurden die Nachfolgearbeiten wie Fliesenlegung, Malerarbeiten bereits durchgeführt. Um die vorhandenen Mängel zu beseitigen, ist eine Beschädigung der bereits angebrachten Fliesen unumgänglich. Hier spricht man von Nachbesserungsbegleitschäden)

  • aktive Werklohnklage

Schadensbeispiel (Bsp.: Wenn der Auftraggeber ungerechtfertigt einen Teil des Lohnes einbehält.)

  • Erhöhung der Position “Sonstige Tätigkeits- und Obhutsschäden“ im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme

Schadensbeispiel (Bsp. für Obhutsschäden: Sind Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund der versicherten Tätigkeit in Ihrer Obhut befinden. )

  • u.v.m.

im Plus Paket Handel, Handwerk, Dienstleistung:

  • Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Staplern bis 20 km/h
  • Be- und Entladeschäden an fremden Ladegut
  • Vertragshaftung gemäß Typenverträgen (z.B. Mietverträge)

Schadensbeispiel (Bsp.: Eine Vertragshaftung wird immer dann relevant, wenn die Abwicklung einer Schuld gestört ist, z.B. gemietete Sache wird verspätet zurückgegeben.)

  • u.v.m.

Ebenfalls wurden tarifliche Verbesserungen wie

  • Umwelthaftpflicht-Anlagenversicherung für stationäre WHG Anlagen bis 5.000 Liter je Betriebsgrundstück
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Schadensbeispiel (Bsp.: Ein Bewerber wird abgelehnt, weil er zu alt ist (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)), daraufhin wird Ihre Firma verklagt.)

  • Bau-, Montage-, Reparatur und Wartungsarbeiten weltweit ohne USA / US Territorien / Kanada
  • Berechnung aller Baubetriebe nach Umsatz aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

, , , , ,

Keine Kommentare

Mannheimer ist dem Verbund Continentale angeschlossen

Der Versicherungsverbund Continentale hat den österreichischen Uniqa Versicherungen rund 92 Prozent der Anteile an der Mannheimer AG Holding am 16. April 2012 abgekauft, so die Nachricht der Deutschen Versicherungsbörse (dvb). Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von beiden Unternehmen bereits im November 2011 abgeschlossen.

Für unsere Kunden, Mitarbeiter, die Marke, den Standort Mannheim und den Vertrieb soll sich nichts ändern.

Die Mannheimer Versicherung, die Mannheimer Krankenversicherung und die mamax Lebensversicherung gehören nun zur Continentalen. Unbeeinflusst davon bleibt die Mannheimer Lebensversicherung. Die Rechte der Kunden der Mannheimer Sach- und Krankensparte bleiben im vollen Umfang erhalten.

 

 

 

, , , , ,

Keine Kommentare

Veranstaltungshaftpflicht: Neuer Tarif der Signal Iduna

Veranstaltungshaftpflicht: Neuer Tarif der Signal Iduna: Seit kurzem haben wir einen neuen Veranstaltungstarif im Portfolio: Den Tarif Public Viewing von der Signal Iduna Versicherung AG. Das zur rechten Zeit, denn mit dem Frühling werden auch wieder die Anfragen für öffentliche Veranstaltungen häufiger.

Besonderheit des Tarifes:

Es können komplette Welt-, Europameisterschaften und Olympiaden versichert werden, aber auch Gruppenreisen sind gegen auftretende Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens versicherbar.
Die wesentlichen Eckdaten zum Tarif:

  • Die Regeldeckungssummen betragen 2 Mio. € für Personen-, 1 Mio. € für Sach- und 100.000 € für Vermögensschäden
  • Der Beitrag richtet sich nach der zugelassenen Besucherzahl des Veranstaltungsortes und der Veranstaltungsdauer. Bei Zwischensummen gilt immer die nächsthöhere Einstufung.
  • Die Restauration in eigener Regie (Getränke, Speisen) ist gegen 50 % Beitragszuschlag mit versicherbar.
  • Die Deckungssummenerhöhung wird nach Schwere des Risikos im Einzelfall entschieden.
  • Sie können bis zu einer Anzahl von 5.000 Besuchern den Beitrag selber berechnen, erst ab mehr als 5.000 Besuchern muss angefragt werden.
  • Dem Tarif liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) H8-15 zugrunde.

Versichert sind die Veranstalter und die von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen in dieser Eigenschaft. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden der Teilnehmer sowie wegen Schäden an deren ausgestellten Sachen, Fahrzeugen und Tieren.

Es gelten folgende Klauseln:

Haftpflichtversicherung Veranstaltungen Klausel 9

Versicherungsschutz wird angeboten für

 

  • Tagungen, Kongresse
  • öffentliche Tanz- und Konzertveranstaltungen
  • Fest- und Sportveranstaltungen ohne Fahrzeuge und Tiere
  • Kirmesveranstaltungen
  • Sportfeste mit Fahrzeugen und Tieren
  • Umzüge
  • Gruppenreisen

Haftpflichtversicherung Internet-Haftpflichtversicherung Klausel 840 Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger zum Beispiel infolge von

  • Löschung, Unbrauchbarmachung oder Datenveränderung bei Dritten durch Computerviren
  • Nichterfassung oder fehlerhafte Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen den sich daraus ergebenden Sachschäden einschl. Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten
  • Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch

Haftpflichtversicherung Vermögensschäden Klausel 16 Versichert sind Vermögensschäden im Rahmen des Datenschutzes aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten. Diese Bedingungen ersetzen nicht die Vermögensschäden zum Beispiel infolge fehlerhafter Beratung oder Planung wie wir diese bei Ingenieuren, Architekten oder Anwälten kennen oder die Betriebshaftpflichtversicherung die beispielsweise die Firma benötigt für einen Bühnenaufbau. Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen oder unseren Onlinerechner zur Veranstaltungshaftpflicht nutzen.

 

 

 

 

 

, , , , , , , , , ,

Keine Kommentare

Ostangler Hagelversicherung

Die Hagelversicherung ist für viele Vermittler ein Brief mit Sieben Siegeln, weil es sich um
Landwirtschaft handelt und doch sehr speziell ist. Passend zur Jahreszeit möchten wir Ihnen dieses Produkt etwas näher bringen und vielleicht stellen Sie am Ende fest, dass es relativ einfach zu handhaben ist.

Für die Hagelversicherung haben wir als Geschäftspartner die Ostangler Versicherung im Portfolio. Es handelt sich dabei um ein Produkt der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG und basiert auf deren Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung – AHagB2008.

Was ist versichert?
Die Hagelversicherung ist nichts anderes als eine Pflanzenversicherung für landwirtschaftliche Kulturen wie Getreide, Mais, Ölfrüchte und Rüben sowie Rebflächen,
Versichert ist der mengenmäßige Ertragsverlust gegen Hagel. Der Hagelschlag muss unmittelbar an der versicherten Kulturart sichtbare Spuren hinterlassen haben.
Schäden, die sich nicht auf die Ertragsmenge beziehen, sind nicht versichert. Gemeint sind damit Qualitätsmängel bei den pflanzlichen Inhaltsstoffen oder Schäden am äußeren Erscheinungsbild der Pflanzen.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme eines jeden Schlags (Schlag ist eine zusammenhängend genutzte
Ackerfläche, auf der die Kulturart angebaut wird.) ergibt sich aus dem Erntewert je Hektar.
Der Erntewert ist der zu erwartende mengenmäßige Ertrag und der dafür voraussichtlich zu erzielende Marktpreis. Sofern vereinbart, ist ein Anbauverzeichnis zu führen.

Wie ist der Versicherungsgegenstand definiert?

Die Versicherung umfasst die wirtschaftlich nutzbaren Pflanzenteile. Alle Pflanzenteile derselben Verwertungsform bilden einen Versicherungsgegenstand (z. B. Anbau von Mais als Futtermais in allen Pflanzenteilen). Wachsen Pflanzen nach und werden diese mehrmals im Jahr geerntet, ist jede Ernte ein Versicherungsgegenstand. Die Details sind in den Besonderen Vereinbarungen zu den AHagB 2008 (BesV-AHagB 2008) geregelt.

Welche Gefahren können ergänzend versichert werden?
Pflanzen können mengenmäßig neben Hagel auch gegen die Gefahren Frost, Sturm, Wolkenbruch, Hochwasser und Trockenheit versichert werden. Dazu bietet die Ostangler Zusatzvereinbarungen an (Anhang A und B der BesV-AHag 2008). Die Produktübersicht beinhaltet die Kombinationsmöglichkeiten der Risiken. Je nach Kulturart, gewünschter Gefahrenabsicherung und Betriebsgröße können Sie das geeignete Produkt auswählen.
Sie können zum Beispiel Sturm oder Wolkenbruch nicht als einzelne Risiken versichern, sondern ausdrücklich nur im Rahmen der den dargestellten Produkte.

, , , , , , ,

Keine Kommentare

Vergleich zur Veranstaltungshaftpflicht

Alle Jahre wieder: Frühlingsanfang eröffnet die Veranstaltungs-Saison: Endlich werden die Tage wieder länger und die Nächte kürzer. Der Frühlingsanfang ist kalendarisch längst beschlossene Sache. Sonne satt und die ersten Frühlingsboten laden zu Unternehmungen ein. Mit dem Frühlingsanfang beginnt auch wieder die Veranstaltungssaison.

Über unseren Maklerpool haben wir mit der Barmenia und der Zurich zwei Versicherer, die unterschiedliche Veranstaltungen und die damit verbundenen Risiken und Sicherungswünsche problemlos abdecken.

Bei beiden Gesellschaften sind die Dokumente übersichtlich und einfach zu handhaben. In der Multi-Cover-Police der Zurich werden die Veranstaltungen in zwei Risikogruppen aufgeteilt. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Besucheranzahl.

Besonderes Highlight sind die versicherten Nebenrisiken – zum Beispiel

  • Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik
  • Bewachung und Sicherung der Veranstaltungen
  • Beauftragung von Subunternehmen


Zu den Deckungserweiterungen gehören u.a. Schäden

  • an gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden und sonstigen Ursachen (erweiterte Mietsachschäden)
  • durch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken oder an genutzten fremden Hilfsmitteln
  • wegen unterlassener oder fehlerhafte Abdeckung fremder Sachen
  • Abhandenkommen von Belegschaftshabe

Zu den anzeigepflichtigen Risiken gehören zum Beispiel Feuerwerke, Festumzüge, Ponyreiten, Veranstaltungen in Gewässernähe (Seen, Strände, Schwimmbäder) und Hüpfburgen. Für diese oder andere gefahrerhöhende Umstände sind Prämienzuschläge erforderlich.

Die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung der Barmenia ist vor allem eine prämienbezogene Alternative, da nicht bei allen Veranstaltungsarten die Besucheranzahl entscheidend ist, sondern die Prämien zum Beispiel bei Stadt- und Heimatfesten nach der Anzahl der Stände und der Veranstaltungsdauer berechnet werden. Das ermöglicht günstigere Prämien. Festumzüge, Festbäume und der Einsatz von Hüpfburgen sind bei der Barmenia nicht anfragepflichtig, sondern können gegen Beitragszuschlag bereits im Antrag aufgenommen werden. Sportveranstaltungen wie Pferderennen oder Segelregatten sind anfragepflichtig. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Bei beiden Gesellschaften gilt als Geltungsbereich grundsätzlich Deutschland.

Zum Versicherungsvergleich der Veranstaltungshaftpflicht können Sie auch unseren Online Vergleichsrechner nutzen!

 

 

 

 

 

 

 

 

, , , , , , , , , , , , , , , ,

Keine Kommentare

Vergleichsrechner Veranstaltungshaftpflicht

Mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner zur Veranstaltungshaftpflicht können Sie verschiedene Anbieter mit wenigen Klicks online vergleichen und so in wenigen Minuten Ihre individuelle Prämie berechnen. Falls Sie ein persönliches Angebot benötigen oder Sie den gewünschten Versicherer nicht im Vergleichsrechner finden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir lassen Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.

, , , , , , , , ,

1 Kommentar

Architekten Berufshaftpflichtversicherung bei der Zürch Versicherung

Die Architekten-Berufshaftpflichtversicherung steht bei der Zurich auf dem Prüfstand, so dass Vertragspartner mit höherem Schadensverlauf durchaus mit Sanierungsangeboten vom Versicherer Zurich rechnen müssen. Der Versicherer wird ihnen in der Regel einen höheren beitragsneutralen Selbstbehalt zur Vertragsfortführung empfehlen.

Mit der VHV haben wir einen Versicherer, der die Zurich-Alt-Prämien übernimmt und gleichzeitig mit dem Tarif Archiprotect 2012 einen adäquaten Versicherungsschutz gewährleistet. Die Archiprotect 2012 versichert alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild des Architekten bzw. Ingenieurs zählen. Dazu gehören städtebauliche oder landschaftsplanerische Leistungen, Tätigkeiten als Projektmanager oder Rechtsberater, um nur einige Beispiele zu nennen. Versichert sind unter anderem Folgen aus Planungsfehlern, Bearbeitungsfehler im Bereich Konstruktion (z.B. statische Fehlberechnungen), fehlerhafter Objektüberwachung, Beratung oder Begutachtung.

Damit die ursprüngliche Prämie der Zurich übernommen werden kann, benötigt die VHV folgende Unterlagen:

  • Sanierungsvorschlag der Zurich
  • aktuelle Police und Rechnung
  • Original-Schadenrenta der letzten fünf Jahre (die Schadenquote darf max. 60 % betragen)
  • aktuelle Maklermandat
  • VHV Fragebogen
  • Honorarsumme vom Vorjahr

Die Deckungszusage erfolgt immer erst nach Prüfung aller Unterlagen. Hier eine Leistungsübersicht vom VHV Tarif Archiprotect 2012:

BERUFSHAFTPFLICHT ARCHIPROTECT®

Selbstbeteiligung

  • 2.500 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro Selbstbeteiligung möglich

NEU Die Selbstbeteiligung ist maximal zweimal für alle begangenen Verstöße an einem Bauwerk zu zahlen

 

Versicherungsumfang

  • Folgen von Fehlern, z. B. bei: Planung, konstruktiver Bearbeitung (z. B. statische Berechnung), Objektüberwachung, Beratung, Begutachtung

Versicherte Tätigkeiten

Alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild des Architekten / Ingenieurs zählen, wie z. B.:

  • städtebauliche Leistungen
  • landschaftsplanerische Leistungen
  • Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger
  • Tätigkeit als Projektsteuerer / Projektcontroller / Projektmanager
  • Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Energieberatung und das Erstellen von Energieausweisen
  • Technisches Facility-Management
  • Rechtsberatung / Rechtsdienstleistung gem. Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Beratungstätigkeit gemäß VOF, VOL und VOB
  • Tätigkeit als Mediator

Leistungen

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Mitversicherte Risiken

  • Objekt
  • Objekt-Haftpflichtversicherung NEU mit Kündigungsverzichtsklausel nach einem Versicherungsfall
  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Rückwärtsversicherung, Nachhaftung und Serienschäden
  • Einjährige Rückwärtsversicherung beim erstmaligen Abschluss einer Berufs-Haftpflichtversicherung
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der 5-jährigen Nachmeldefrist
  • Versicherungsschutz bei Serienschäden
  • Freie Mitarbeiter, Subplaner und Argen
  • Beschäftigung nicht im Angestelltenverhältnis stehender Mitarbeiter (freie Mitarbeiter)
  • Vergabe von Aufträgen an selbstständige Büros
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Argen) sowie die mit der Teilnahme verbundenen Risiken,
  • wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines Arge-Partners und Ansprüche gegen die Arge selbst Eigenschäden
  • NEU Eigenschäden an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer im Rahmen der Berufsbildklausel, sofern die Beteiligung des Versicherungsnehmers an diesen Unternehmen 10 % nicht übersteigt
  • NEU Eigenschäden an Bauwerken, bei denen der Versicherungsnehmer als Bauherr das Bauwerk teilweise erstellt oder erstellen lässt, sofern der Eigentumsanteil an dem Bauwerk maximal 10 % beträgt

Zusatzleistungen

  • Asbest NEU Asbestschäden bis 250.000 Euro je Versicherungsfall
  • Fehlalarm NEU Auslösen von Fehlalarm bis 5.000 Euro je Versicherungsfall
  • Ansprüche aus Benachteiligungen NEU Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bis 100.000 Euro je Versicherungsfall
  • Photovoltaikanlagen NEU Photovoltaikanlagen auf versicherten Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken
  • Auslandsschäden weltweit auf Grundlage des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechts
  • Überschreitung von Kosten, Fristen und Terminen
  • Schäden aus Kostenüberschreitungen – mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die aber Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
  • Schäden aus eigenen Frist- und Terminüberschreitungen (bei Projektsteuerern / Projektcontrollern / Projektmanagern)
  • Verlust oder Beschädigung
  • Erforderliche Ein- und Ausbaukosten bei Schlüsselverlust, Kosten für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und Objektschutz bei Verlust von fremden Schlüsseln und Codekarten
  • Schäden aus dem Abhandenkommen oder der Beschädigung von Dokumenten Dritter (z. B. Akten oder Plänen)
  • Gerichtsverfahren und Schlichtung
  • Rechtsschutz und Kostenübernahme bei Schlichtungsverfahren vor Architekten- und Ingenieurkammern (ohne Rechtsanwaltskosten) Schiedsgerichtsverfahren NEU Aufnahme der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)
  • Aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs
  • Spezielle Straf-Rechtsschutzversicherung* / Mitversicherung von Verteidigungskosten aus einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren in Europa, Übernahme der Gerichtskosten, Kosten für Sachverständigengutachten, Honorare der Rechtsanwälte und Sachverständigen
  • Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht ausgeht von einer Anlage gemäß BlmSchG, KrW-/AbfG, UmweltHG, WHG (mit Ausnahme des Heizöltanks auf dem Betriebsgrundstück des Versicherungsnehmers)
  • Ansprüche wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung)
  • Verwendung von Bausoftware für planerische Elemente
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Büro und Miete / Leihe
  • Besitz und Verwendung von Röntgeneinrichtungen zu Untersuchungs- und Prüfzwecken sowie von Laser- und Maseranlagen
  • Haftpflichtrisiken aus dem Bürobetrieb
  • Mietsachschäden z. B. an beruflich oder gewerblich gemieteten Räumen und deren wesentlichen Bestandteilen
  • Mietsachschäden an Arbeitsgeräten Dritter sowie selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Risiken des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer, Mieter oder Pächter von Gebäuden und Grundstücken, die ganz oder teilweise seinen beruflichen Zwecken dienen
  • Haus und Grundbesitzerrisiko für selbstgenutzte und NEU für vermietete Objekte
  • Bauherrenrisiko für Bauten, bei denen der Versicherungsnehmer oder sein Ehegatte als privater Bauherr auftritt
  • Schäden durch das Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland
  • Verwendung selbstfahrender, nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen (z. B. im Rahmen von Bohrungen)
  • Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz**
  • Kostenübernahme für Honorarklagen gegen zahlungsunwillige oder -unfähige Auftraggeber inklusive Übernahme der Gerichtskosten,
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, Reisekosten zu Gerichtsterminen ins Ausland, Honorar des Rechtsanwalts, Kosten der Gegenseite (sofern diese zu erstatten sind). Voraussetzung: Es liegt kein behaupteter Haftpflichtanspruch zugrunde.

 

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

, , , , , ,

1 Kommentar

Transparent Bewertung

http://www.betriebshaftpflicht-online.com/
Bewertungen: 4.8/5
Anzahl der Bewertungen: 130